Fördermöglichkeiten

Ihre Fragen beantworten wir gerne unter Telefon 07731 9567-57 bzw. unter schulung@personaplan.de.
 

Förderung Wer
kann gefördert werden?
Was
kann gefördert werden?
WICHTIG
Bildungsgutschein

Mit Bildungsgutscheinen unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Menschen bei der dauerhaften Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. PersonaPlan ist zertifizierter Bildungsträger mit staatlich anerkannten Aus- und Weiterbildungen. Bei uns können Sie Ihren Bildungsgutschein einlösen.
Sie können einen Bildungsgutschein beantragen, wenn Sie arbeitslos sind und eine Aus- oder Weiterbildung benötigen.

Auch wenn eine drohende Arbeitslosigkeit durch eine Aus- oder Weiterbildung abgewendet werden kann, ist die Beantragung eines Bildungsgutscheines möglich.
Der Bildungsgutschein sichert Ihnen eine vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten für Ihre Aus- oder Weiterbildung zu.

Dazu gehören zum Beispiel Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten und Lernmaterialien.

Unter bestimmten Umständen können auch Unterhaltsgeld und ein Zuschuss für Kinderbetreuungskosten gewährt werden.
Vor der Antragstellung sollten Sie sich von einer Beratungsperson der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beraten lassen. Diese wird prüfen, ob Sie für eine Förderung in Frage kommen.
Berufsausbildungsbeihilfe BAB

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt. Mit der BAB unterstützt und fördert die Bundesagentur für Arbeit anerkannte Berufsausbildungen.
Wenn Sie an einer Berufsvorbereitung teilnehmen oder eine Berufsausbildung absolvieren, haben Sie ggf. Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe. Die Berufsausbildungsbeihilfe BAB können Sie beantragen, wenn Sie während der Ausbildung nicht bei Ihren Eltern wohnen können und daher eine Wohnung oder ein Zimmer mieten müssen.

Auch die Vorbereitung auf einen nachträglichen Hauptschulabschluss kann gefördert werden sowie Bildungsmaßnahmen, die ein Berufspraktikum beinhalten. Für Menschen mit Behinderungen gelten besondere Bestimmungen.
Lassen Sie sich bitte von einer Beratungsperson der Agentur für Arbeit beraten. Diese wird prüfen, ob Sie für eine Förderung in Frage kommen, da die Höhe und die Dauer der Förderung von verschiedenen Voraussetzungen (bspw. das Einkommen des/der Auszubildenden und der Eltern) abhängt. 
Bürgergeld-Bonus

Der Bürgergeld-Bonus soll Bürgergeldempfänger/innen im Rahmen des bundesweiten Konzepts "Jahrzehnt der Weiterbildung" auf Ihrem Einstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen und finanziell entlasten.
Sie können den monatlichen Bürgergeld-Bonus beantragen, wenn Sie Bürgergeld erhalten und an einer Weiterbildung teilnehmen, die langfristig Ihre Jobchancen verbessert. Es werden Weiterbildungen gefördert, die eine Mindestdauer von acht Wochen haben, dabei müssen diese nicht auf einen Berufsabschluss abzielen.

Der Bürgergeld-Bonus beträgt monatlich 75 EUR und wird zusätzlich zum Bürgergeld, der Miete und der 100% Kostenübernahme Ihrer nicht-abschlussbezogenen Weiterbildung ausgezahlt. Die Förderung ist dabei anrechnungsfrei und wirkt sich nicht auf Ihren Regelbedarf des Bürgergelds aus.
Lassen Sie sich bitte von einer Beratungsperson des Jobcenters beraten. Diese wird prüfen, ob Sie für eine Förderung in Frage kommen, da die Höhe und die Dauer der Förderung von verschiedenen Voraussetzungen (Art und Dauer der Weiterbildung) abhängt.
Weiterbildungsgeld

Das Weiterbildungsgeld soll Bürgergeldempfänger/innen im Rahmen des bundesweiten Konzepts "Jahrzehnt der Weiterbildung" auf Ihrem Einstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen und finanziell entlasten.
Sie können das monatliche Weiterbildungsgeld beantragen, wenn Sie Bürgergeld erhalten und an einer Weiterbildung teilnehmen, die auf einen Abschluss abzielt.  Es werden Weiterbildungen gefördert, die auf einen Abschluss abzielen, wie beispielsweise Umschulungen oder berufliche Teilqualifikationen. Die Förderdauer beträgt bis zu 3 Jahren (je nach Dauer der Weiterbildung).

Das Weiterbildungsgeld beträgt monatlich 150 EUR und wird zusätzlich zum Bürgergeld, der Miete und der 100% Kostenübernahme Ihrer abschlussbezogenen Weiterbildung ausgezahlt. Die Förderung ist dabei anrechnungsfrei und wirkt sich nicht auf Ihren Regelbedarf des Bürgergelds aus. 
Lassen Sie sich bitte von einer Beratungsperson des Jobcenters beraten. Diese wird prüfen, ob Sie für eine Förderung in Frage kommen, da die Höhe und die Dauer der Förderung von verschiedenen Voraussetzungen (Art und Dauer der Weiterbildung) abhängt.