GVP-Mitglied

Hinweis: Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der iGZ ist zusammen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des iGZ sowie des BAP sind auf den GVP als deren Gesamtrechtsnachfolger übergegangen.

Dies gilt ebenso für die zwischen dem iGZ und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifverträge sowie für die zwischen dem BAP und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifverträge.

Beide Tarifwerke gelten auch unter dem Dach des GVP zunächst unverändert und unter ihrer bisherigen Bezeichnung als selbstständige Tarifwerke weiter fort.

 

Als Mitglied des Gesamtverbandes der Personaldienstleister e. V. (GVP) haben wir uns dazu verpflichtet, die Grundsätze des GVP-Ethik-Kodex einzuhalten und festgelegt, wie wir uns als Arbeitgeber und Auftragnehmer, im Wettbewerb mit anderen Zeitarbeitsfirmen und im Verhältnis zu Sozialpartnern, Behörden und der Öffentlichkeit, verhalten wollen.
Im Rahmen des GVP-Ethik-Kodex wurde eine unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS) eingerichtet, die die Einhaltung der ethischen Grundsätze prüft und, falls notwendig, ahndet.