Zeitarbeit

Was ist Zeitarbeit?

Zeitarbeit ist eine moderne Arbeitsform und definiert sich als Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeitsunternehmen, Zeitarbeiter und Entleihungsunternehmen.
 
Zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Zeitarbeiter wird ein regulärer Arbeitsvertrag geschlossen. Das Zeitarbeitsunternehmen übernimmt damit alle üblichen Arbeitgeberpflichten.
 
Der Zeitarbeitnehmer wird gegen Vergütung, im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages, zur Arbeitsleistung an ein Entleihungsunternehmen "entsandt".
 
Arbeitgeber ist stets das Zeitarbeitsunternehmen - zwischen dem Entleihungsunternehmen und dem Zeitarbeiter besteht kein Vertrag, jedoch hat das Entleihungsunternehmen ein auftragsbezogenes Weisungsrecht gegenüber dem Zeitarbeiter.

Rechtliche Grundlage der Zeitarbeit ist das Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes (AÜG).

Weshalb Zeitarbeit?

Die wirtschaftliche Entwicklung erfordert vom Unternehmer ein wachsames Auge und schnelle Reaktionen auf Marktveränderungen. Eine flexible Personalpolitik gehört dazu.
 
Zeitarbeit ist ein personalstrategisches Instrument zur Flexibilisierung, das immer mehr an Bedeutung gewinnt.
 
Sie schafft Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Gerade dann, wenn auslastungsbedingt schwankender Personalbedarf nicht durch vorausschauende Planung oder innerbetriebliche Anpassungsmaßnahmen aufgefangen werden kann.
 
Kurzfristige Engpässe durch konjunkturelle oder saisonale Auftragsspitzen, Urlaubs- und Krankheitsfälle oder schlicht Termindruck werden durch Zeitarbeit kompensiert. Denn Zeitarbeitnehmer werden gezielt für einen definierten Zeitraum eingesetzt. Die Kostensituation wird optimiert.

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